Lügen im Vorstellungsgespräch: Tabu oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Lügen haben kurze Beine. In den meisten Lebenssituationen ist es von Vorteil, die Wahrheit zu sagen. Doch wie sieht das im Vorstellungsgespräch aus? Darf man im Vorstellungsgespräch lügen, um unangenehmen Fragen auszuweichen? Und wie sieht es mit kleinen Lügen oder Notlügen aus?

Lügen im Vorstellungsgespräch: Gesetzliche Grundlagen

Lügen im Vorstellungsgespräch - Tabu oder nicht?

Falsche Angaben in den Bewerbungsunterlagen oder im Vorstellungsgespräch sind prinzipiell verboten. Sie dürfen also keinesfalls Arbeitserfahrung „erlügen“ oder Ihren Lebenslauf mit Unwahrheiten aufpolieren. Lügen können hierbei sogar nach einigen Jahren im Beruf noch zur Kündigung führen: Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag anfechten.

Allerdings gibt es einige unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, bei denen Sie sich schützen dürfen – indem Sie die Aussage verweigern oder sich mit einer Notlüge behelfen. Oftmals schießt Sie eine Verweigerung jedoch schnell ins Abseits. In diesen Situationen kann deshalb lügen im Vorstellungsgespräch legal – und ebenso moralisch vertretbar – sein.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Lügen erlaubt

Zum Schutz vor Diskriminierung erlaubt das Gleichbehandlungsgesetz die Nichtbeantwortung oder sogar das Lügen bei gewissen unzulässigen Fragen. Hierbei können Sie grundsätzlich im Hinterkopf behalten: Geht es um Ihre Privatsphäre und arbeitsirrelevante Themen, müssen Sie nicht die Wahrheit sagen.

Lügen im Vorstellungsgespräch sind also erlaubt bei folgenden Themen:

  • Sexualität
  • Familienstand und Familie
  • Gesundheitszustand und Erkrankungen
  • Persönliche Ansichten wie Religion, Politik oder Meinung zu Corona
  • Alter und Herkunft

Vorsicht: Hier müssen Sie die Wahrheit sagen

Bei allen anderen Themen ist von Lügen abzuraten. Besonders vorsichtig müssen Sie bei folgenden Themen sein – denn hier hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren.

Auf keinen Fall sollten Sie im Vorstellungsgespräch lügen bei:

  • Arbeitsrelevanten Themen (Werdegang, Erfahrungen, Nebenbeschäftigung, Ausbildung…)
  • Verfügbarkeit (Wann können Sie starten?) und Mobilität (Führerschein)

Kleine Lügen im Vorstellungsgespräch

Im Vorstellungsgespräch geht es darum, die eigenen Kompetenzen wahrheitsgemäß darzustellen und persönlich zu überzeugen. Dabei geht es um Selbstdarstellung. In einigen wenigen Situationen können Sie nachhaltiger überzeugen, wenn Sie nicht die ganze Wahrheit sagen. Doch auch hier gilt – Lügen haben kurze Beine.

Beispiele für kleine Lügen sind:

  • Sie werden gefragt, ob es Konflikte mit vergangenen Chefs oder Kollegen gab? Natürlich können Sie Aspekte nennen. Halten Sie sich tendenziell aber eher bedeckt.
  • Sie werden nach Hobbys gefragt und lassen Ihre Freizeit etwas interessanter erscheinen, als sie eigentlich ist.

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